Schwangerschaft
Bei Schwierigkeiten in der Haushaltsführung aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder einer
Wochenbettdepression nach der Entbindung, kann ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe gegeben sein. Ein ärztliches Zeugnis des
behandelnden Mediziners, welches die Notwendigkeit dieser Unterstützung attestiert, ist hierfür erforderlich. Dieses Dokument sollte
den Beginn, die Dauer und den Umfang der benötigten Hilfe klar darlegen.
Es ist notwendig, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Krankenversicherung einzureichen. Viele Versicherer bieten die
benötigten Formulare zum Herunterladen an. Die Übernahme der Kosten hängt von der medizinischen Begründung ab. Alternativ ist es
möglich, einen privaten Vertrag zu vereinbaren. Unterstützungsdienste stehen zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung
zur Verfügung.
Nachdem die Krankenversicherung den Antrag auf Haushaltshilfe bewilligt hat, bieten wir Ihnen eine zuverlässige und
vertrauenswürdige Unterstützung im Haushalt an. Sollten die Kosten nicht von der Versicherung getragen werden, unterbreiten wir
Ihnen ein individuelles Angebot.
Eine Eigenbeteiligung für die Haushaltshilfe entfällt, wenn die Schwangerschaft alleiniger Grund für die Schonung und/oder Bettruhe ist.
Bei Krankheiten oder Unfällen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen, kann die Versicherung eine Eigenbeteiligung von
10 %, höchstens jedoch 10 € pro Tag, verlangen. Im Falle einer Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit oder Unfall nach der Geburt, kann
ebenfalls eine Zuzahlung von bis zu 10 € täglich anfallen.
Krankheit und Unfall
Unvorhergesehene Gesundheitsprobleme oder Unfälle können plötzlich auftreten und den gewohnten Lebensrhythmus
durcheinanderbringen. Insbesondere für diejenigen, die für den Haushalt verantwortlich sind oder alleine leben, kann dies
zusätzliche Besorgnis darüber verursachen, wie der tägliche Bedarf zu Hause gedeckt werden soll. Ob durch einen
unerwarteten Unfall, einen notwendigen Krankenhausaufenthalt, eine anstehende Rehabilitation oder ärztlich verordnete
Bettruhe – die Fähigkeit, sich zu bewegen und zu handeln, kann stark eingeschränkt sein. Wenn Kinder zu versorgen sind
oder niemand sonst im Haushalt die anfallenden Aufgaben übernehmen kann, wird die Unterstützung durch eine
Haushaltshilfe unerlässlich.