Schwangerschaft

Bei Schwierigkeiten in der Haushaltsführung aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder einer Wochenbettdepression nach der Entbindung, kann ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe gegeben sein. Ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Mediziners, welches die Notwendigkeit dieser Unterstützung attestiert, ist hierfür erforderlich. Dieses Dokument sollte den Beginn, die Dauer und den Umfang der benötigten Hilfe klar darlegen. Es ist notwendig, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Krankenversicherung einzureichen. Viele Versicherer bieten die benötigten Formulare zum Herunterladen an. Die Übernahme der Kosten hängt von der medizinischen Begründung ab. Alternativ ist es möglich, einen privaten Vertrag zu vereinbaren. Unterstützungsdienste stehen zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. Nachdem die Krankenversicherung den Antrag auf Haushaltshilfe bewilligt hat, bieten wir Ihnen eine zuverlässige und vertrauenswürdige Unterstützung im Haushalt an. Sollten die Kosten nicht von der Versicherung getragen werden, unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Eine Eigenbeteiligung für die Haushaltshilfe entfällt, wenn die Schwangerschaft alleiniger Grund für die Schonung und/oder Bettruhe ist. Bei Krankheiten oder Unfällen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen, kann die Versicherung eine Eigenbeteiligung von 10 %, höchstens jedoch 10 € pro Tag, verlangen. Im Falle einer Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit oder Unfall nach der Geburt, kann ebenfalls eine Zuzahlung von bis zu 10 € täglich anfallen.

Krankheit und Unfall

Unvorhergesehene Gesundheitsprobleme oder Unfälle können plötzlich auftreten und den gewohnten Lebensrhythmus durcheinanderbringen. Insbesondere für diejenigen, die für den Haushalt verantwortlich sind oder alleine leben, kann dies zusätzliche Besorgnis darüber verursachen, wie der tägliche Bedarf zu Hause gedeckt werden soll. Ob durch einen unerwarteten Unfall, einen notwendigen Krankenhausaufenthalt, eine anstehende Rehabilitation oder ärztlich verordnete Bettruhe – die Fähigkeit, sich zu bewegen und zu handeln, kann stark eingeschränkt sein. Wenn Kinder zu versorgen sind oder niemand sonst im Haushalt die anfallenden Aufgaben übernehmen kann, wird die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe unerlässlich.

Für ein selbstbestimmtes Leben

in den eigenen vier Wänden

Portrait Portrait
Hilfsbedürftige Hilfsbedürftige
gesetzlicher Anspruch gesetzlicher Anspruch
Kostenübernahme Kostenübernahme
Unsere Leistungen Unsere Leistungen
Anwendungsfälle Anwendungsfälle
Datenschutz Datenschutz
Kontakt - Impressum Kontakt - Impressum

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Schwangerschaft

Bei Schwierigkeiten in der Haushaltsführung aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Erkrankungen oder einer Wochenbettdepression nach der Entbindung, kann ein Anspruch auf eine Haushaltshilfe gegeben sein. Ein ärztliches Zeugnis des behandelnden Mediziners, welches die Notwendigkeit dieser Unterstützung attestiert, ist hierfür erforderlich. Dieses Dokument sollte den Beginn, die Dauer und den Umfang der benötigten Hilfe klar darlegen. Es ist notwendig, einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Krankenversicherung einzureichen. Viele Versicherer bieten die benötigten Formulare zum Herunterladen an. Die Übernahme der Kosten hängt von der medizinischen Begründung ab. Alternativ ist es möglich, einen privaten Vertrag zu vereinbaren. Unterstützungsdienste stehen zur Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Verfügung. Nachdem die Krankenversicherung den Antrag auf Haushaltshilfe bewilligt hat, bieten wir Ihnen eine zuverlässige und vertrauenswürdige Unterstützung im Haushalt an. Sollten die Kosten nicht von der Versicherung getragen werden, unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Eine Eigenbeteiligung für die Haushaltshilfe entfällt, wenn die Schwangerschaft alleiniger Grund für die Schonung und/oder Bettruhe ist. Bei Krankheiten oder Unfällen, die nicht mit der Schwangerschaft zusammenhängen, kann die Versicherung eine Eigenbeteiligung von 10 %, höchstens jedoch 10 € pro Tag, verlangen. Im Falle einer Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit oder Unfall nach der Geburt, kann ebenfalls eine Zuzahlung von bis zu 10 € täglich anfallen.

Krankheit und Unfall

Unvorhergesehene Gesundheitsprobleme oder Unfälle können plötzlich auftreten und den gewohnten Lebensrhythmus durcheinanderbringen. Insbesondere für diejenigen, die für den Haushalt verantwortlich sind oder alleine leben, kann dies zusätzliche Besorgnis darüber verursachen, wie der tägliche Bedarf zu Hause gedeckt werden soll. Ob durch einen unerwarteten Unfall, einen notwendigen Krankenhausaufenthalt, eine anstehende Rehabilitation oder ärztlich verordnete Bettruhe – die Fähigkeit, sich zu bewegen und zu handeln, kann stark eingeschränkt sein. Wenn Kinder zu versorgen sind oder niemand sonst im Haushalt die anfallenden Aufgaben übernehmen kann, wird die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe unerlässlich.
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