Kostenübernahme

Abhängig von den spezifischen Bedingungen, unter denen eine Haushaltshilfe erforderlich wird, können die anfallenden Kosten von verschiedenen Trägern übernommen werden. Dies schließt die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung ein. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann unter Umständen auch die zuständige Berufsgenossenschaft für die Kosten aufkommen. Bei einer Reha können je nach Situation unterschiedliche Institutionen als Kostenträger fungieren, darunter die Renten- und Unfallversicherung. Was die Eigenbeteiligung betrifft, so ist seit dem 1. Januar 2004 von erwachsenen Versicherten eine Zuzahlung zu leisten, wenn sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Diese Zuzahlung beläuft sich auf 10 % der täglichen Kosten der Leistung, wobei der Betrag mindestens 5 € und maximal 10 € pro Tag beträgt.

Für ein selbstbestimmtes Leben

in den eigenen vier Wänden

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Abhängig von den spezifischen Bedingungen, unter denen eine Haushaltshilfe erforderlich wird, können die anfallenden Kosten von verschiedenen Trägern übernommen werden. Dies schließt die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung oder die Deutsche Rentenversicherung ein. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann unter Umständen auch die zuständige Berufsgenossenschaft für die Kosten aufkommen. Bei einer Reha können je nach Situation unterschiedliche Institutionen als Kostenträger fungieren, darunter die Renten- und Unfallversicherung. Was die Eigenbeteiligung betrifft, so ist seit dem 1. Januar 2004 von erwachsenen Versicherten eine Zuzahlung zu leisten, wenn sie eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Diese Zuzahlung beläuft sich auf 10 % der täglichen Kosten der Leistung, wobei der Betrag mindestens 5 € und maximal 10 € pro Tag beträgt.
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